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FAQ

Frequently Asked Questions | Häufig gestellte Fragen

Im Zuge unserer „WAS-TUN?"-Kampagne – mit Anzeigenschaltungen in verschiedenen Brühler Medien – und während der Demonstration am 18.05.2026 vor dem Brühler Rathaus, gingen bei der Initiative 50Tausend Bäume zahlreiche Fragen ein. Diese haben wir gesammelt und beantworten sie auf dieser Website.

Häufigste Fragen zu ganz verschiedenen Themen (Stand: Mai 2026)

F: Die Stadt Brühl möchte „Schwammstadt“ werden, aber gleichzeitig einen Feuchtwald mit See versiegeln? Stimmt das?

A: Ja. Eine nachvollziehbare Erklärung der Stadt Brühl für diesen Widerspruch liegt bislang nicht vor. Das Schwammstadtkonzept wurde am 30. März 2026 einstimmig verabschiedet. Damit verfolgt die Stadt folgende Ziele:
1. Brühl bleibt kühl
2. Brühl trotzt der Trockenheit
3. Brühl behält trockene Füße
Das Naturschutzgebiet „Ententeich“ ist ein höhenmäßig optimal gelegener Waldbereich inklusive Feuchtwald mit See. Es fungiert somit als natürliches Wasserauffangbecken beziehungsweise „Schwamm“. Gleichzeitig plant derselbe Stadtrat, das Gebiet zu versiegeln.
Anmerkung:
Wir sind selbst verwundert, dass sich noch keines der Satire-Formate im deutschen Fernsehen dieser „Provinz-Posse“ mit potenziell bundesweiter rechtlicher Auswirkung (Präzedenzfall) gewidmet hat und halten Sie mit diesbezüglichen TV-Tipps auf dem Laufenden.

QUELLE:
https://www.bruehl.de/rp/news/schwammstadtkonzept-fuer-bruehl.php

F: Warum steht das Wort „Naturschutzgebiet“ und „Wald“ nicht im Koalitionsvertrag?

A: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD (2025-2030) erwähnt den „Ententeich“ namentlich und schreibt vor, die Bauleitplanung „unter Berücksichtigung des Ententeichs“ zu erstellen. Die Koalitionspartner vermeiden konsequent das Wort „Naturschutzgebiet“ und vermeiden den Hinweis auf seinen gesetzlichen Schutzstatus nach § 23 BNatSchG. Allerdings ist ein Naturschutzgebiet eine behördlich ausgewiesene Schutzgebietsklasse. Anders sieht das beim sogenannten Biotopschutz aus (s. BNatSchG §30 und LNatSchG §42). Bestimmte per Gesetz definierte Biotope (Lebensräume) müssen formal nicht ausgewiesen werden und sind allein aufgrund ihrer Existenz geschützt. Mehr dazu finden Sie unter B | Die rechtliche Situation; Was ist der Unterschied zwischen Natur- und Biotopschutz? Warum ist beides relevant?  
Trotzdem können wir an dieser Stelle über die Formulierung im Koalitionsvertrag nur spekulieren. Daher bitten wir Sie, bei den gegenwärtigen Koalitionspartnern CDU und SPD Brühl nachzufragen, die Sie alle auf unserer WAS-TUN?“-Landingpage finden.

QUELLE:
https://www.cdu-bruehl.de/wp-content/uploads/2026/04/Koalitionsvertrag_2025-2030_.pdf

F: Wie sind zurzeit die Besitz- und Eigentumsverhältnisse des Naturschutzgebiets Ententeich geregelt?

A: Juristisch wird zwischen Besitz und Eigentum unterschieden. Der Brühler Freizeitpark ist im Besitz des Naturschutzgebiets und hat damit die physische und faktische Verfügungsgewalt. Der Freizeitpark kann zum Beispiel den Zugang zum Naturschutzgebiet verweigern. Das Land NRW hat aber – als Eigentümerin – das rechtliche Herrschaftsrecht über das Naturschutzgebiet. Das Land hat das umfassende Recht, das Naturschutzgebiet zu nutzen, zu verändern, zu verpachten oder zu verkaufen. Sobald ein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliegt, geht das Naturschutzgebiet in das Eigentum des Freizeitparks über. Bis dahin gelten die zwischen Land und Freizeitpark im Grundstückstauschvertrag festgelegten Modalitäten.

F: Der Brühler Freizeitpark erzeugt ein erhebliches Verkehrsaufkommen. Wie soll der Verkehr bei einer Erweiterung geregelt werden?

A: Bereits 1989 wurde von der Stadt Brühl ein Gutachten zum Verkehrsaufkommen, das durch den Freizeitpark verursacht wird, in Auftrag gegeben. Einige Empfehlungen wurden daraufhin umgesetzt wie z.B. Ausbau der Phantasialandstraße auf drei Spuren oder der Bau der Stellplatzanlage „Am Rheindorfer Acker“. In dem damaligen Gutachten wurden „für den Freizeitverkehr insgesamt für die Zukunft weitere Steigerungen prognostiziert.“ Eine Behelfsausfahrt zwischen den Stellflächen „Kuhgasse“ und der BAB-Trasse, die die Brühler CDU bei einer Begehung ansprach, wurde in diesem Gutachten verworfen. Eine solche Ausfahrt führe zu Rückstaus auf der BAB 553, so die Begründung.
Fazit:
Die Verkehrssituation wird bei einer möglichen Erweiterung noch schwieriger zu kontrollieren sein.

QUELLE:
Planerbüro Südstadt (1989): Verkehrskonzept Phantasialand – Empfehlungen und Handlungsstrategien zur verkehrlichen Anbindung.
(Das Gutachten liegt bedauerlicherweise nicht digitalisiert vor.)

F: Was möchte der Freizeitpark eigentlich konkret im Naturschutzgebiet bauen?

A: Der Brühler Freizeitpark beabsichtigt, auf den 14 Hektar des Naturschutzgebiets „Ententeich“ im westlichen Bereich ein Aquapark-Hotelresort, Veranstaltungshalle (Theater-/Konzerthalle) und Parkpaletten zu errichten. Ziel ist eine Positionierung als Kurzurlaubsziel mit ganzjährigem Betrieb. 
Wichtig zu wissen: Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Erweiterung des Kerngeschäfts des Freizeitparks (d.h.: es sollen keine neuen Fahrgeschäfte oder Themenbereiche errichtet werden). Am Rande: Für ein Aquapark-Hotelresort sowie für Veranstaltungs- und Konzerthallen gibt es im Rheinland zahlreiche Mitbewerber in ganz unmittelbarer Nähe (Köln, Bonn, Hürth, Euskirchen, Bergheim, etc.).

QUELLEN:
https://www.ksta.de/region/rhein-erft/bruehl/bruehl-buergerbegehren-soll-erweiterung-des-phantasialands-stoppen-1283892
Team Ewen - Konfliktmoderation und Prozessmanagement (2014/15): Ergebnisdarstellung Moderationsverfahren

F: Was kann ich als Einzelperson tun, um dieses Naturschutzgebiet zu retten?

A: Es gibt mehrere Möglichkeiten, sofort selbst aktiv zu werden:
1. E-Mail an den Brühler Stadtrat schreiben: das Wichtigste überhaupt! Je mehr individuelle E-Mails eingehen, desto stärker das Signal. Dafür muss man nicht in Brühl wohnen. Die E-Mail-Adressen aller Ratsmitglieder und weitere Infos finden Sie auf unserer Aktionsseite:
https://www.50tausendbaeume.de/was-tun
2. Weitersagen: Freunde, Familie, Kolleginnen und Kollegen informieren. Jede weitere Person, die schreibt, zählt.
3. Mitglied werden: Wer die Initiative 50Tausend Bäume aktiv unterstützen möchte, kann sehr gerne Mitglied werden! Die Kosten dafür sind überschaubar: 15 EUR/Jahr für Einzelpersonen, 20 EUR/Jahr für Paare. Die Beitrittserklärung (PDF) ist dort hinterlegt:
https://www.50tausendbaeume.de/foerderverein
4. Spenden helfen uns immer: Spenden an gemeinnützige Naturschutz-Vereine sind steuerlich absetzbar. Unsere Kontoverbindung lautet: IBAN: DE 38 3806 0186 0616 700014 · BIC: GENODED1BRS · Volksbank Bonn Rhein-Sieg
5. Informiert bleiben: Für kurzfristige und zeitnahe Informationen folgen Sie uns gerne auf Instagram:
https://www.instagram.com/50tausend.baeume
6. Weitere Organisationen im Blick behalten: Es gibt diverse Gruppen, Vereine und Parteien, die sich für den Erhalt des Naturschutzgebiets „Ententeich“ engagieren. Beispielsweise der NABU Rhein-Erft, der BUND Rhein-Erft, der Landschaftsschutzverein Vorgebirge e.V., das Klimabündnis Brühl und viele weitere. Im Rahmen des Netzwerks „NSG Ententeich“ werden regelmäßig Veranstaltungen wie Demonstrationen und Bürgersprechstunden organisiert.

A | Das Naturschutzgebiet „Ententeich“ – Grundsätzliches

F: Was ist das Naturschutzgebiet „Ententeich“ überhaupt?

A: Bei dem Naturschutzgebiet „Ententeich“ handelt es sich um eine 14 Hektar große Waldfläche, die zur Seen-Platte der Ville gehört. 13 Hektar stehen seit 1984 unter Naturschutz. Beim Ausbau des Straßen- und Autobahnnetzes in den späten 1970ern wurde der Bereich vom restlichen Wald abgetrennt. Das führte dazu, dass sich das Naturschutzgebiet ungestört von Waldnutzern weiterentwickeln konnte. Das Naturschutzgebiet besteht aus einem Mosaik von unterschiedlichen Lebensräumen: Schilfgürtel, Feuchtwald (Flachmoor), See und Buchen-Mischwald. Optimale Bedingungen für Teichrohrsänger, Eisvogel und Haselmaus.

QUELLEN:
KStA, Wolfram Kämpf, 30.03.2026 (Artikel hinter Paywall): https://www.ksta.de/region/rhein-erft/bruehl/bruehl-phantasialand-verweigert-nabu-zugang-zu-erweiterungsareal-6-1245607
www.50tausendbaeume.de/foerderverein

F: Welche weitere Funktion, außer der ökologischen, erfüllt das Naturschutzgebiet?

A: Der See und der Feuchtwald im Naturschutzgebiet „Ententeich“ erfüllen die Funktion eines Vorfluters, wie alle Seen im Ville-Wald. Der See wird über Niederschlags- und Grundwasser gespeist und entwässert in mehrere kleinere östlich gelegenen Bäche. Der See und der Feuchtwald sind demnach natürliche Regenauffangbecken.
Hinweis:
Der Name „Ententeich“ ist historisch bedingt und fast ein bisschen irreführend, da Außenstehende denken könnten, dass es sich nur um einen „kleinen Tümpel mit ein paar Enten“ handelt. In Wirklichkeit handelt es sich um ein ökologisch außerordentlich wertvolles Feuchtgebiet mit Biotop der höchsten Schutzstufe.

F: Stimmt die Aussage, dass der Brühler Freizeitpark wieder die 30 Hektar Waldfläche westlich der L194 für die Erweiterung anvisiert, sollte ihm das Naturschutzgebiet verweigert werden?

A: Nein. Die 30-Hektar-Erweiterung ist seit 2012 nicht mehr aktuell. Die Bezirksregierung Köln hat einer Erweiterung westlich der L194 einen Riegel vorgeschoben – nicht zuletzt aufgrund des erfolgreichen bürgerschaftlichen Widerstands! Dieser Bereich soll als geschlossenes „Biotopverbund-System“ dauerhaft geschützt bleiben.
Historisches:
Jene ursprünglich mal viel größere Fläche von 30 Hektar, die sich der Freizeitpark noch in 2007 ff. einverleiben wollte, entsprach einem Baumbestand von 50.000 Bäumen, was zur Namensgebung unserer „Initiative 50Tausend Bäume“ führte.
Aktuelles:
In 2026 gilt es aber weiterhin, das Naturschutzgebiet „Ententeich“ (14 Hektar) vor privatwirtschaftlichen Interessen zu schützen. Zur Karte...

F: Wer darf das Naturschutzgebiet betreten?

A: Grundsätzlich dürfen Schutzgebiete außerhalb der Wanderwege nur mit einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde und des Besitzers, in diesem Fall des Brühler Freizeitparks, betreten werden. Im Naturschutzgebiet Ententeich befinden sich keine Wanderwege, über die der Waldbereich betreten werden kann. Nur im Osten des Naturschutzgebiets gibt es ein Tor, für das nur der Angelsportverein Ententeich 1977 e.V. einen Schlüssel besitzt. Dieser hat einen Pachtvertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW abgeschlossen.
Klarstellung:
Es ist ergo NICHT zulässig, dass sich neuerdings Hobby-Fotograf*innen leider häufiger illegal Zutritt zu diesem geschützten Gebiet verschaffen, um an Bildmaterial für ihre Social-Media-Kanäle zu kommen und dadurch z.B. seltene Arten beim Brüten stören könnten. Die Initiative 50TausendBäume distanziert sich in jeglicher Form von dergleichen aktionistischem Verhalten und unterstützt dies in keiner Weise. Dieses Biotop genießt nicht ohne Grund die höchste Schutzstufe in Deutschland (§ 23 Bundesnaturschutzgesetz).
Im Übrigen sind auch Drohnenflüge über Naturschutzgebiete grundsätzlich verboten.

QUELLEN:
KStA, Wolfram Kämpf, 30.03.2026 (Artikel hinter Paywall): https://www.ksta.de/region/rhein-erft/bruehl/bruehl-phantasialand-verweigert-nabu-zugang-zu-erweiterungsareal-6-1245607
www.50tausendbaeume.de/foerderverein

B | Die rechtliche Situation

F: Gehört das Naturschutzgebiet „Ententeich“ bereits dem Freizeitpark?

A: Nein. Im Jahr 2022 hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung mit dem Freizeitpark einen notariellen Grundstückstauschvertrag geschlossen. Das Unternehmen ist seither Besitzer dieser Fläche, während der Landesbetrieb Wald und Holz NRW unverändert deren Eigentümer ist und diese bewirtschaftet. Der Eigentumsübergang erfolgt erst mit Rechtskraft eines Bebauungsplans. Deshalb könnte man besagten Vertrag derzeit als nur „schwebend“ bezeichnen.

QUELLEN:
Bericht Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (19.01.2022)
Grundstückstauschvertrag zwischen Landesbetrieb Wald und Holz NRW und "Phantasialand", abgeschlossen 01.03.2022
KStA, Wolfram Kämpf, 30.03.2026 (Artikel hinter Paywall): https://www.ksta.de/region/rhein-erft/bruehl/bruehl-phantasialand-verweigert-nabu-zugang-zu-erweiterungsareal-6-1245607

F: Können das Land NRW oder der Freizeitpark vom Grundstückstauschvertrag zurücktreten?

A: Ja. Sowohl das Land als auch der Freizeitpark können vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Bedingungen (zum Beispiel: keine Umsetzung des Bebauungsplans innerhalb einer bestimmten Frist, keine oder nur unvollständige Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Eingriff oder keine funktionierenden Ausgleichsmaßnahmen) sind im Grundstückstauschvertrag geregelt.

QUELLEN:
https://www.radiobonn.de/artikel/streit-um-phantasialand-erweiterung-geht-weiter-2393138
Grundstückstauschvertrag zwischen Landesbetrieb Wald und Holz NRW und "Phantasialand", abgeschlossen 01.03.2022

F: Welche Organisationen können den Klageweg beschreiten?

A: Alle anerkannten Umweltvereinigungen können den Klageweg beschreiten. Für die Nabu-Kreisgruppe Rhein-Erft klagt der Nabu-Landesverband. Für die Initiative 50Tausend Bäume kann der gleichnamige Förderverein klagen. Anerkannte Umweltvereinigungen sind stets überparteilich – andernfalls droht ihnen die Aberkennung ihres Status’ und damit die Aberkennung ihrer Klagebefugnis.
Missinformations-Prophylaxe:
Irreführenderweise wurde in der Vergangenheit mehrfach fälschlich behauptet, dass Überparteilichkeit für die Erhaltung der Klagefähigkeit „nicht real“ (= ein Original-Zitat) sei seitens äußerst aktionistischer Mitbürger*innen. Dies liegt daran, dass diese den Unterschied von Landes-Verbänden zu Kreis-Gruppen bedauerlicherweise – und trotz vielfacher geduldiger Erklärung – unverändert nicht verstehen (möchten).

QUELLEN:
https://www.radiobonn.de/artikel/streit-um-phantasialand-erweiterung-geht-weiter-2393138
www.50tausendbaeume.de/foerderverein

F: Was ist ein Bauleitplanverfahren und was bedeutet das für das Naturschutzgebiet?

A: Der Brühler Stadtrat muss zunächst die Verwaltung mit der Einleitung bzw. Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beauftragen. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens, das Gutachten, Beteiligungen, Einsprüche und ggf. Klagen umfasst, könnte ein Bebauungsplan rechtskräftig werden. Im Rahmen dieses Verfahrens muss u.a. nachgewiesen werden, dass alle natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Gelingt das nicht, scheitert das Vorhaben.

QUELLEN:
Ratsinformationssystem Stadt Brühl (Agenda 18.05.2026, Tagesordnungspunkte 16.1.1 sowie 16.1.2):
Link: https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4410/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUj-E6o_bUv_pKtD2dr_3TY

F: Was ist der Unterschied zwischen Natur- und Biotopschutz? Warum ist beides relevant?

A: Ein Naturschutzgebiet ist eine behördlich ausgewiesene Schutzgebietsklasse nach §23 BNatSchG. Die Schutzmaßnahmen werden individuell festgelegt. Ein Naturschutzgebiet kann streng geschützt sein oder auch bestimmte Nutzungen erlauben, je nachdem, was die Verordnung vorsieht.
Beim gesetzlichen Biotopschutz ist der Schutz standardisiert und einheitlich. Zerstörungen oder erhebliche Beeinträchtigungen sind generell verboten, ohne dass jedes einzelne Biotop formal ausgewiesen werden muss. Ein Biotop kann also sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Naturschutzgebiets liegen und trotzdem geschützt sein.
Das Bundesnaturschutzgesetz setzt Mindeststandards fest. Die Bundesländer (für Nordrhein-Westfalen gilt das LNatSchG NRW) müssen sich an diese halten und dürfen sie nicht umgehen. Sie dürfen aber strengere Regelungen in ihren eigenen Landesgesetzen erlassen.
Das Naturschutzgebiet „Ententeich“ steht demnach nicht nur unter Naturschutz. Es beherbergt auch Biotope, die allein aufgrund ihrer Existenz geschützt sind.

QUELLEN:
https://www.bfn.de/bundesrecht
LNatSchG NRW

F: Wäre die Aufgabe des Naturschutzgebiets ein Präzedenzfall?

A: Ja. Nach einer bundesweiten Umfrage der Initiative 50Tausend Bäume wäre es das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, dass ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, Eigentum eines Bundeslandes, geschützt durch nationales Recht, vollständig für privatwirtschaftliche Interessen aufgegeben wird. Dieser Vorgang hätte bundesweite Signalwirkung: Er würde Investoren in ganz Deutschland einen Präzedenzfall liefern, auf den sie sich künftig berufen könnten.

QUELLEN:
Initiative 50Tausend Bäume, Pressemitteilung 2014: bundesweite Umfrage
https://www.ksta.de/region/rhein-erft/bruehl/phantasialand-erweiterung-skandal-dass-alles-verschwindet-255814
https://www.radiobonn.de/artikel/streit-um-phantasialand-erweiterung-geht-weiter-2393138

F: Was sagt der Internationale Gerichtshof zum Klimaschutz als Menschenrecht?

A: Am 23. Juli 2025 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag sein Gutachten zu den Pflichten der Staaten in Bezug auf den Klimawandel. Darin stellt das höchste Gericht der Vereinten Nationen fest, dass das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt ein Menschenrecht ist und dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, Maßnahmen zu ergreifen, die dieses Recht schützen. Die geplante Versiegelung des Naturschutzgebiets Ententeich steht in direktem Widerspruch zu diesen Verpflichtungen.

QUELLE:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/internationaler-gerichtshof-sieht-menschenrechte-vom-klimawandel-bedroht

F: Zu welchen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist der Freizeitpark verpflichtet?

A: Der Freizeitpark muss einen Ausgleich für die geschützten Biotope schaffen, den sogenannten „arten- und naturschutzrechtlichen Ausgleich“. Darüber hinaus muss der Verlust der Waldflächen ausgeglichen werden, der eigentumsrechtliche Ausgleich.
Parallel zum arten- und naturschutzrechtlichen Ausgleich sowie zum Waldausgleich fordert das Gesetz vom Unternehmen, im Fall der Erweiterung, Ökopunkte zu realisieren, die sich aus dem Verlust der überbauten Flächen und der Veränderung des Landschaftsbildes errechnen. Legt man die LANUK-Methode zugrunde, ergeben sich etwa 1,2 Millionen Ökopunkte.
Das Gesetz sieht auch vor, dass der Freizeitpark, Ökopunkte, die vor Ort nicht umsetzbar sind, auch in entfernteren Gebieten realisieren könnte.

QUELLE:
Team Ewen - Konfliktmoderation und Prozessmanagement (2014/15): Ergebnisdarstellung Moderationsverfahren Phantasialand

C | Ökologische und klimatische Konsequenzen

F: Welche Funktion hat das Naturschutzgebiet für das Stadtklima?

A: Das Naturschutzgebiet „Ententeich“ erfüllt mehrere klimarelevante Funktionen: Es ist eine wichtige Kaltluftquelle für angrenzende Wohngebiete und kühlt diese an heißen Sommertagen. Als CO₂-Speicher bindet der 80 bis 90 Jahre alte Wald erhebliche Mengen Kohlendioxid. Als Feinstaubfilter verbessert er die Luftqualität. Als natürliches Wasserauffangbecken – topographisch günstig und höhenmäßig optimal gelegen – hält er bei Starkregen Wasser zurück, das andernfalls in tiefergelegene Wohngebiete abfließen würde.

QUELLEN:
KStA, Wolfram Kämpf, 30.03.2026 (Artikel hinter Paywall): https://www.ksta.de/region/rhein-erft/bruehl/bruehl-phantasialand-verweigert-nabu-zugang-zu-erweiterungsareal-6-1245607
https://www.bruehl.de/pbku/klimaschutz-und-klimaanpassung/schwammstadtkonzept.php

F: Was bedeutet die Versiegelung für Anwohner bei Starkregen?

A: Das Naturschutzgebiet liegt höhenmäßig günstig und funktioniert als natürliches Regenauffangbecken. Wenn diese Fläche versiegelt wird, fließt das Wasser bei Extremwetterereignissen in die tiefergelegenen Wohngebiete ab. Das Starkregenereignis im Juli 2021, von dem auch Stadtteile in Brühl betroffen waren, zeigt wie real die Gefahr ist. Für einen Ersatz in gleicher topographischer Lage und mit gleicher Kapazität gibt es im Stadtgebiet Brühl keine geeignete Fläche.
Tipp:
Alle Anwohnerinnen und Anwohner sollten sich zeitnah bei ihren Versicherungsvertretern vergewissern, dass ihre Gebäudeversicherungen bzw. Hausratversicherungen sogenannte „Elementarschäden“ abdecken – denn wenn der eigene Keller bereits unter Wasser steht, ist es viel zu spät dafür!

QUELLE:
https://www.bruehl.de/pbku/klimaschutz-und-klimaanpassung/schwammstadtkonzept.php

F: Können Ausgleichsmaßnahmen den Verlust kompensieren?

A: Nein – nicht angemessen. Die ökologischen Leistungen eines über Jahrzehnte gewachsenen Waldes kann ein junger neu angelegter Wald nicht ersetzen – weder in der Qualität noch im Zeitrahmen. Hinzu kommt: In der topographisch entscheidenden Höhenlage gibt es keine weitere Fläche in der Größe des Naturschutzgebiets als Ausgleich. Die Funktion als natürliches Wasserauffangbecken ist standortgebunden und schlicht nicht replizierbar.

QUELLEN:
https://www.ksta.de/region/rhein-erft/bruehl/phantasialand-erweiterung-skandal-dass-alles-verschwindet-255814
www.bmuv.de (Suchbegriffe: „Naturkapital Deutschland TEEB DE“ oder „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“)
https://www.50tausendbaeume.de/green-economy

D | Politische Widersprüche

F: Was ist das Schwammstadtkonzept der Stadt Brühl – und warum ist es relevant?

A: Am 30. März 2026 hat die Stadt Brühl einstimmig ihr offizielles Schwammstadtkonzept verabschiedet. Die drei erklärten Ziele laut Stadtwebsite: „Brühl bleibt kühl. Brühl trotzt der Trockenheit. Brühl behält trockene Füße.“ Das Konzept setzt auf Entsiegelung, Erhalt natürlicher Gewässer und Grünflächen sowie Schutz vor Hitze und Starkregen. Das Naturschutzgebiet Ententeich – ein natürlicher Schwamm in topographisch idealer Lage – ist exakt das, was dieses Konzept zu schützen und zu stärken vorschreibt. Gleichzeitig soll es versiegelt werden. Dieser Widerspruch ist nicht zu erklären.

QUELLEN:
https://www.bruehl.de/rp/news/schwammstadtkonzept-fuer-bruehl.php
https://www.bruehl.de/pbku/klimaschutz-und-klimaanpassung/schwammstadtkonzept.php

F: Was steht im Koalitionsvertrag von CDU und SPD Brühl (2025-2030) zum Ententeich?

A: Der neue Koalitionsvertrag der Brühler CDU-SPD-Koalition erwähnt den Ententeich zwar namentlich und schreibt vor, die Bauleitplanung sei „unter Berücksichtigung des Ententeichs“ zu erstellen. Das Wort „Naturschutzgebiet“ hingegen kommt im gesamten Abschnitt nicht vor – ebenso wenig ein Wort zum gesetzlichen Schutzstatus des Gebiets. Diese Auslassung halten wir für bemerkenswert.

QUELLEN:
https://www.cdu-bruehl.de/wp-content/uploads/2026/04/Koalitionsvertrag_2025-2030_.pdf

F: Welche Rolle spielte die frühere Landesregierung bei diesem Vorgang?

A: Auf Vorschlag des damaligen grünen NRW-Umweltministers Johannes Remmel legte die Bezirksregierung Köln 2012 eine reduzierte Erweiterungsvariante von 14 Hektar Staatswaldfläche anstatt vormaliger 30 Hektar vor. Ohne politische Not bot Remmel das Naturschutzgebiet als Alternative für die Erweiterung des Brühler Freizeitparks an. Bis auf eine Gegenstimme (Peter Singer, die Linke) beschloss der Regionalrat, mit Stimmen der Grünen auf der Landesebene, diesen Vorschlag anzunehmen. 2022 schloss die damalige schwarz-gelbe Landesregierung den Grundstückstauschvertrag mit dem Brühler Freizeitpark ab – trotz des Naturschutzstatus des Gebiets. Das bis Herbst 2025 amtierende rot-grüne Mehrheitsbündnis im Brühler Stadtrat hatte das Vorhaben daraufhin auf Eis gelegt. Die jetzige CDU-SPD-Koalition treibt es wieder voran.

QUELLE:
https://www.ksta.de/region/rhein-erft/bruehl/phantasialand-langer-atem-fuer-den-villewald-initiative-kaempft-gegen-erweiterung-200595

E | Über uns: Initiative 50Tausend Bäume

F: Seit wann besteht die Initiative 50Tausend Bäume?

A: Die Initiative 50Tausend Bäume kämpft seit 2007 ehrenamtlich für den Erhalt des Ville-Walds und des Naturschutzgebiets „Ententeich“. Der Förderverein ist seit 2018 als anerkannte Umweltvereinigung im Land NRW eingetragen und darf an Verwaltungsentscheidungen mitwirken sowie den Rechtsweg beschreiten. Er ist zudem Mitglied der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU).

QUELLE:
https://www.50tausendbaeume.de/foerderverein

F: Ist die Initiative 50Tausend Bäume Teil des „Netzwerks Naturschutzgebiet Ententeich“?

A: Nein. Die Initiative 50Tausend Bäume ist unabhängig. Sie ist nur Kooperationspartnerin des Netzwerks. Sie übernimmt keine Verantwortung für dessen Inhalte, die auf der Website jenes Netzwerks oder in dessen sozialen Medien veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere für fremde Meinungsäußerungen, Falschinformationen oder rechtswidrige Inhalte. Die Initiative 50Tausend Bäume distanziert sich ausdrücklich von solchen Inhalten. Dies gilt nicht für Inhalte, die unsere Initiative selbst veröffentlicht oder aktiv teilt.

F: Unterstützt die Initiative 50Tausend Bäume das Bürgerbegehren des von den Grünen initiierten Netzwerks?

A: Nein. Die Initiative 50Tausend Bäume hat sogar von dem Bürgerbegehren abgeraten. Insbesondere sieht sie diese Punkte als kritisch:

1. Das unkalkulierbare Ergebnis
2. Die Konsequenzen eines negativen Ausgangs
3. Unklarheiten der rechtlichen Umsetzung bei positivem Ausgang
4. Das Mobilisierungsrisiko
5. Den hohen Aufwand an Kosten und Zeit bei konstant hoher Gefahr von formalen Fehlern
6. Eine negative öffentliche Wahrnehmung, weil das Netzwerk nicht überparteilich ist
7. Zu erwartende Gegenkampagnen der Befürworter.

Tipp: Besser zielen lernen! Aktionismus ersetzt niemals Strategie.

LESETIPPS:
https://www.ksta.de/region/rhein-erft/bruehl/bruehl-diese-huerden-muss-das-buergerbegehren-gegen-phantasialand-erweiterung-nehmen-1281466
https://www.rundschau-online.de/region/rhein-erft/bruehl/bruehl-gruene-wollen-widerstand-gegen-phantasialand-ausbau-buendeln-1194100

Seit 2007 aktiv für den Schutz des Ville-Walds | © 2026 Initiative 50TausendBäume | Dr. rer. nat. Doris M. Linzmeier

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